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  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – sind Sie vorbereitet?

Ab 2026 gelten neue Vorgaben, ab 2030 sind 35 % PCR-Pflicht. Wir haben die Lösungen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) setzt klare Maßstäbe für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft in Europa. Ziel ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, den Einsatz von Recyclingmaterialien zu erhöhen und einheitliche Standards für Gestaltung, Herstellung und Entsorgung einzuführen.

Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten Vorgaben. Besonders im Fokus: Kunststoffverpackungen.
Ab dem 1. Januar 2030 müssen nicht-kontaktempfindliche Verpackungen – etwa Stretchfolien, Schaumstoffe oder Umreifungsbänder – mindestens 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten. Dieser Anteil steigt bis 2040 auf 65 %.

Die Recyclingfähigkeit wird künftig in drei Leistungsstufen eingeteilt, von A (≥ 95 %) bis C (≥ 70 %). Ab 2035 dürfen nur noch Verpackungen der Leistungsstufen A oder B in Verkehr gebracht werden. Hinzu kommt eine verpflichtende Kennzeichnung aller Verpackungen mit Symbolen oder QR-Codes, die Materialart, Recyclingfähigkeit und – falls vorgeschrieben – den PCR-Anteil ausweisen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung – das ändert sich für Sie:

  • Ab 2026: erste Vorgaben treten in Kraft
  • Ab 2030: 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in vielen Kunststoffverpackungen Pflicht
  • Ab 2035: nur noch Verpackungen der Recycling-Leistungsstufen A & B zulässig
  • Ab 2040: Einheitliche Kennzeichnungspflicht für alle Verpackungen

Paul Hildebrandt AG – Ihr Partner für PPWR-konforme Verpackungslösungen

Als marktführender Großhändler bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an PPWR-konformen Produkten. Gemeinsam mit führenden Herstellern, die bereits zertifizierte und nachweislich PPWR-konforme Verpackungslösungen liefern, stellen wir sicher:

  • Zukunftssichere Verpackungen mit dokumentierter Recyclingfähigkeit
  • Beratung, Teststellungen und Prozessoptimierung für Ihr Unternehmen
  • Rechtssicherheit durch geprüfte Nachweise

Stretchfolie – Hier ist Handlungsbedarf am größten

  • 35 % PCR Pflicht ab 2030 (keine Übergangsfristen)
  • Nachweispflicht für den PCR-Anteil
  • Technische Anpassungen notwendig (Wickeltechnik & Handling)
  • Engpässe absehbar – wer spät umstellt, riskiert Versorgungsprobleme

Unser Angebot:

  • Hand- & Maschinenstretchfolien mit ≥ 30 % PCR
  • Teststellungen & Materialvergleiche
  • Prozessoptimierung & Nachweisführung

Folien – breite Auswahl, bereits heute PPWR-konform

Viele unserer Folienprodukte sind schon heute recyclingfähig und mit PCR-Anteilen ausgestattet:

  • Beutel, Hauben, Säcke mit mind. 50 % PCR
  • Druckverschluss- und Wiederverschlussbeutel mit bis zu 50 % PCR
  • Deckblatt- und Schrumpffolien mit mindestens 50 % PCR-Anteilen
  • Standardschaumprofile künftig mit ≥ 35 % PCR

Umreifung und Kantenschutz - bestens vorbereitet auf PPWR

Auch im Bereich Umreifungsbänder sind wir bestens auf die neuen PPWR-Anforderungen vorbereitet:

  • Unsere PET- und PP-Bänder bestehen zu rund 90% aus Post-Consumer-Rezyklat (PCR) und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Bänder sind in verschiedenen Breiten und Stärken verfügbar, für Hand- und Maschinenumreifung geeignet und decken die gängigen Anwendungen in Logistik und Versand ab.

Darüber hinaus bieten wir Kantenschutzleisten mit einem PCR-Anteil von ca. 60 % an:

  • in unterschiedlichen Längen, Breiten und Stärken verfügbar
  • sowohl für Standard- als auch für Sonderanwendungen einsetzbar

Nachhaltigkeit ist für uns keine Neuerfindung

Wellpappe

  • Bis zu 80 % Recyclingmaterialanteil
  • Recyclingfähig bis zu zwanzig Mal
  • Ressourcenschonend & wirtschaftlich überlegen

Füllen & Polstern

  • Seit fast 10 Jahren mit PCR-Anteilen im Einsatz
  • Heute 100 % recyclingfähig und ≥ 30 % PCR

Jetzt aktiv werden – bevor die Zeit abläuft!

Die PPWR wird kommen – und sie wird Ihren Verpackungsalltag verändern. Mit uns sind Sie bestens darauf vorbereitet. Sprechen Sie uns an! Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Verpackungsanforderungen.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe:

Im Niedernfeld 8
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 - 99 00 - 0
E-Mail: badnenndorf@~@hildebrandt.de

Industriestraße 18
59192 Bergkamen
Telefon: 02389 - 904 39 - 0
E-Mail: bergkamen@~@hildebrandt.de

Rethelstr. 49
01139 Dresden
Telefon: 0351 - 897 65 - 0
E-Mail: dresden@~@hildebrandt.de

Eggenweg 8
90765 Fürth
Telefon: 0911 - 581 80 - 0
E-Mail: fuerth@~@hildebrandt.de

Weidendamm 3
15831 Blankenfelde-Mahlow OT Groß Kienitz
Tel.: 033708 - 500 - 4
E-Mail: grosskienitz@~@hildebrandt.de

Lise-Meitner-Straße 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel.: 041 93 - 994 - 5
E-Mail: henstedt-ulzburg@~@hildebrandt.de

Auf dem Dreisch 6
34346 Hann. Münden 
Tel.: 055 41 - 902 49 – 0
E-Mail: ​​​​​​​hann.muenden@~@hildebrandt.de​​​​​​​

Ellernbruch 1
18196 Kavelstorf
Tel.: 038208 - 646 - 0
E-Mail: kavelstorf@~@hildebrandt.de

Saure Allee 26 e
04626 Löbichau
Tel.: 034496 - 23 51 - 0
E-Mail: loebichau@~@hildebrandt.de

Industriestraße 12
63165 Mühlheim
Telefon: 061 08 - 825 79 - 0
E-Mail: muehlheim@~@hildebrandt.de

An der Autobahn 25
28876 Oyten
Tel.: 04207 - 91 69 - 0
E-Mail: oyten@~@hildebrandt.de

Uhlandstraße 66
72793 Pfullingen
Tel.:07121 - 433 59 - 0
E-Mail: pfullingen@~@hildebrandt.de

Siemensstraße 21
84109 Wörth / Isar
Tel.: 087 02 - 679 99 - 0
E-Mail: woerth@~@hildebrandt.de

Egelund 27 E
6200 Aabenraa
Tlf.: +45 74 62 27 44
E-Mail: aabenraa@~@hildebrandt-emballage.dk

Traunuferstraße 109
4052 Ansfelden (Linz)
Tel.: +43 7229 - 21 70 - 1
E-Mail: linz@~@hildebrandt-verpackungen.at